Ein rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb setzt einen Vertragsschluss und das Fehlen von rechtshindernden Einwendungen voraus.
Vertragsschluss
Hier kannst du noch einmal wiederholen, wie ein Vertrag zustandekommt.
Rechtshindernde Einwendungen
Hier kannst du wiederholen, welche rechtshindernden Einwendungen es gibt.
In diesem Video geht es um den zweiten Prüfungspunkt, der von einem rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb vorausgesetzt wird: Der Übergabe und die Sonderform des Geheißerwerbs.

