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Wer kein Jura studiert, denkt oft, dass nur der Eigentümer über eine Sache verfügen kann. Dem ist jedoch nicht so, denn der gutgläubige Erwerb ermöglicht auch eine Verfügung des Nichtberechtigten, sofern die Sache nicht abhandengekommen (§ 935 I BGB) ist. In diesem Video lernst du, was Berechtigung wirklich bedeutet und wann ein Eigentümer auch nicht über sein Eigentum verfügen darf. Der gutgläubige Erwerb richtet sich nach den §§ 932 - 934 BGB.
Zivilrecht

Teil 4: Berechtigung & Gutgläubiger Erwerb, RzB

Kapitel 2 - § 985 als Anspruchsgrundlage

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Wer kein Jura studiert, denkt oft, dass nur der Eigentümer über eine Sache verfügen kann. Dem ist jedoch nicht so, denn der gutgläubige Erwerb ermöglicht auch eine Verfügung des Nichtberechtigten, sofern die Sache nicht abhandengekommen (§ 935 I BGB) ist. In diesem Video lernst du, was Berechtigung wirklich bedeutet und wann ein Eigentümer auch nicht über sein Eigentum verfügen darf.

Der gutgläubige Erwerb richtet sich nach den §§ 932 - 934 BGB.