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Eine sehr klausurrelevante Konstellation, ist die des Eigentumsvorbehaltsrechts bei dem die dingliche Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgt (§§ 929 S. 1, 158 I BGB). Dieser Eigentumsvorbehaltskaufvertrag wird auch in der Schwebezeit besonders durch die Voraussetzungen des § 161 BGB geschützt. Durch einen Eigentumsvorbehaltskaufvertrag entsteht auch ein sog. Anwartschaftsrecht. Wie dieses Recht entsteht, veräußert wird und erlischt, erfährst Du in diesem Video.
Zivilrecht

Teil 4: Eigentumsvorbehalt & Anwartschaftsrecht

Kapitel 5 - Mobiliarsicherheiten

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Eine sehr klausurrelevante Konstellation, ist die des Eigentumsvorbehaltsrechts bei dem die dingliche Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgt (§§ 929 S. 1, 158 I BGB). Dieser Eigentumsvorbehaltskaufvertrag wird auch in der Schwebezeit besonders durch die Voraussetzungen des § 161 BGB geschützt. Durch einen Eigentumsvorbehaltskaufvertrag entsteht auch ein sog. Anwartschaftsrecht. Wie dieses Recht entsteht, veräußert wird und erlischt, erfährst Du in diesem Video.