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In diesem Video beschäftigen wir uns mit der zweiten Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs aus Eigentum (§ 985 BGB), nämlich das der Anspruchssteller noch Eigentümer sein muss. In einer mobiliarsachenrechtlichen Klausur ist häufig exakt zu prüfen, ob das Eigentum von einer Person zu einer anderen übergegangen ist. Dies kann durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Erwerb erfolgen - du lernst in diesem Video kennen: Den rechtsgeschäftlichen Erwerb (§§ 929 - 931 BGB) Den gesetzlichen Erwerb (§§ 946 ff. BGB)
Zivilrecht
Teil 2: Das Eigentum
Kapitel 2 - § 985 als Anspruchsgrundlage
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In diesem Video beschäftigen wir uns mit der zweiten Voraussetzungen des Herausgabeanspruchs aus Eigentum (§ 985 BGB), nämlich das der Anspruchssteller noch Eigentümer sein muss. In einer mobiliarsachenrechtlichen Klausur ist häufig exakt zu prüfen, ob das Eigentum von einer Person zu einer anderen übergegangen ist. Dies kann durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Erwerb erfolgen - du lernst in diesem Video kennen:
- Den rechtsgeschäftlichen Erwerb (§§ 929 - 931 BGB)
- Den gesetzlichen Erwerb (§§ 946 ff. BGB)


