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Ein Vertrag kommt nicht zwangsläufig zustande, nur weil zwei Parteien - direkt oder durch ihre Vertreter - eine Übereinkunft erzielt haben. Es existieren sogenannte rechtshindernde Einwendungen, die trotz zweier übereinstimmender Willenserklärungen die Vertragsbildung verhindern. Diese sind in einer Klausur zu berücksichtigen. In diesem Video lernst du, wie du stets den passenden Einstieg findest und den richtigen Platz im Aufbau einer Klausur ermittelst.
Zivilrecht

Teil 1 - Einführung in die rechtshindernden Einwendungen

Kapitel 4 - Rechtshindernde Einwendungen

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Ein Vertrag kommt nicht zwangsläufig zustande, nur weil zwei Parteien - direkt oder durch ihre Vertreter - eine Übereinkunft erzielt haben. Es existieren sogenannte rechtshindernde Einwendungen, die trotz zweier übereinstimmender Willenserklärungen die Vertragsbildung verhindern. Diese sind in einer Klausur zu berücksichtigen. In diesem Video lernst du, wie du stets den passenden Einstieg findest und den richtigen Platz im Aufbau einer Klausur ermittelst.