In diesem Video geht es um dei erste rechtshindernde Einwendung: die fehlende Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB):
- Geschäftsfähigkeit (§ 105 BGB)
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 107 ff. BGB)
- Lediglich rechtlich vorteilhaft
- Besonderheiten bei Schenkungsverträgen
- Nachteil durch Erfüllung
- Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)
- Erwerbsgeschäft und Arbeitsverhältnisse (§§ 112, 113 BGB)

