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Eine besondere Handlungsform stellt die Zusicherung nach § 38 VwVfG dar. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Video.
Öffentliches Recht
Teil 2: Zusicherung
Kapitel 8 - Weitere Handlungsformen der Verwaltung
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Eine besondere Handlungsform stellt die Zusicherung nach § 38 VwVfG dar. Was es damit auf sich hat, erfährst Du in diesem Video.


