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Neben einer Anfechtungsklage ist auch die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) als Begehren über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 44 VwVfG) möglich. In diesem Video erfährst du, was es mit dem kryptischen Begriff des Rechtsverhältnisses auf sich hat und wann du eine Feststellungsklage in der Klausur brauchst. Daneben beschäftigen wir uns mit der Zulässigkeit und Begründetheit der positiven sowie negativen Leistungsklage.
Öffentliches Recht

Kapitel 6 - Feststellungsklage und Leistungsklage

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Neben einer Anfechtungsklage ist auch die Feststellungsklage (§ 43 VwGO) als Begehren über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder über die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 44 VwVfG) möglich. In diesem Video erfährst du, was es mit dem kryptischen Begriff des Rechtsverhältnisses auf sich hat und wann du eine Feststellungsklage in der Klausur brauchst.

Daneben beschäftigen wir uns mit der Zulässigkeit und Begründetheit der positiven sowie negativen Leistungsklage.