In diesem Video geht es um den einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO:
- Aufschiebende Wirkung (§ 80 I VwGO)
- Vollstreckbarkeit eines Verwaltungsaktes
- Rechtsschutzmöglichkeiten bei Entfall der aufschiebenden Wirkung (§ § 80 IV, V VwGO)
- Streitstand: Antrag nach § 80 V VwGO vor Erhebung des Widerspruchs
- Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 V Var. 1 VwGO)
- Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 V Var. 2 VwGO)
- Streitstand: Anhörung bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Begründung der sofortigen Vollziehung (§ 80 III VwGO)
- Streitstand: Heilung einer fehlenden Begründung
- Faktischer Vollzug (§ 80 V VwGO analog)

