Nach der Geburt und der Begründung von Mutter- und Vaterschaft folgt der nächste rechtliche Schritt im Familienrecht in der Regel durch die Eingehung eines Verlöbnisses. Hier beschäftigen wir uns mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines solchen Verlöbnisses:
- Verlöbnis Minderjähriger
- Schadensersatzansprüche (§ 1298 BGB)
- Eheschließung
- Anspruch auf Rückgabe der Geschenke (§ 1301 BGB)

