Nach dem Verlöbnis folgt die Eheschließung, die zahlreiche Rechtsfolgen mit sich bringt:
- Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 I BGB)
- Die Unterhaltspflicht (§§ 1360 ff. BGB)
- Die Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB)
- Die Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB)
- Der reduzierte Haftungsmaßstab nach § 1359 BGB

