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Nach dem Verlöbnis folgt die Eheschließung, die zahlreiche Rechtsfolgen mit sich bringt: Die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 I BGB) Die Unterhaltspflicht (§§ 1360 ff. BGB) Die Schlüsselgewalt (§ 1357 BGB) Die Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB) Der reduzierte Haftungsmaßstab nach § 1359 BGB
Zivilrecht

Kapitel 3 - Die eheliche Lebensgemeinschaft

Familienrecht

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Nach dem Verlöbnis folgt die Eheschließung, die zahlreiche Rechtsfolgen mit sich bringt: