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Das zivilprozessrechtliche Erkenntnisverfahren (ZPO I) führt zu einem vollstreckbaren Titel, der im Wege der Zwangsvollstreckung vollzogen werden muss. Wie die Zwangsvollstreckung (ZPO II) funktioniert, erfährst Du detailliert in diesem Video. Außerdem setzen wir uns mit den Rechtsbehelfen im Rahmen der Zwangsvollstreckung auseinander: Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) Sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) Klage auf vorzugsweise Befriedigung (§ 805 ZPO)
Zivilrecht

ZPO II - Zwangsvollstreckung

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Das zivilprozessrechtliche Erkenntnisverfahren (ZPO I) führt zu einem vollstreckbaren Titel, der im Wege der Zwangsvollstreckung vollzogen werden muss. Wie die Zwangsvollstreckung (ZPO II) funktioniert, erfährst Du detailliert in diesem Video.

Außerdem setzen wir uns mit den Rechtsbehelfen im Rahmen der Zwangsvollstreckung auseinander: