Strafrecht

Teil 2 - Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)

Kapitel 2 - Körperverletzungsdelikte

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In diesem Video geht es um die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):

  • Erfolgsqualifikationen

  • Tatbestandsmerkmale der schweren Körperverletzung

  • Streitstand: Individuelle Bedeutung des "wichtigen Glieds"

  • Teilnehmerstrafbarkeit an Erfolgsqualfikationen