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Wirksamkeit der Willenserklärung unter Anwesenden

Fraglich ist, wann eine Willenserklärung unter Anwesenden zugeht.

Beispiel

K telefoniert mit V. K ruft bei V an und bestellt 4.000 Pizzen für 1,40 €. V versteht jedoch aus Unachtsamkeit 5.000 Pizzen à 1,40 €.

Strenge Vernehmungstheorie

Nach der strengen Vernehmungstheorie ist eine Willenserklärung unter Anwesenden, die mündlich abgegeben wurde, dann zugegangen, wenn die Erklärung vom Empfänger akustisch richtig verstanden wird.

Abgeschwächte Vernehmungstheorieh.M.

Nach der abgeschwächten Vernehmungstheorie ist eine Willenserklärung unter Anwesenden, die mündlich abgegeben wurde, bereits dann zugegangen, wenn der Erklärende damit rechnen konnte, dass der Empfänger seine Erklärung richtig verstanden hat.
Auf die Kenntnisnahme des richtigen Inhalts kommt es nicht an.

Pro-Argumente

  • +Systematisches Argument: Definition des Zugangs bei schriftlichen Erklärungen stellt darauf ab, dass die Erklärung zugegangen ist, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Es kommt also auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme und nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme an.
  • +Argument nach der Interessenlage: Der Verständnisfehler des Einen (hier: V) kann nicht zu Lasten des Anderen (hier: K) gehen.

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