Verjährung von Mangelfolgeschäden
Fraglich ist, nach welcher Norm Mangelfolgeschäden im Kaufrecht verjähren.Beispiel
Durch eine mangelhafte Waschmaschine wird die Kleidung des Käufers K grau verfärbt. K macht seinen Schadensersatzanspruch erst nach 2,5 Jahren geltend. Ist der Anspruch verjährt?
Allgemeine Vorschriften
Schadensersatzansprüche für den Mangelfolgeschaden verjähren nach den §§ 195, 199 BGB grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Anspruchs.
Pro-Argumente
- +Vergleichbarkeit: Verletzung des Integritätsinteresses (Mangel hat Auswirkungen auf andere Rechtsgüter) ist nicht dasselbe wie die Verletzung des Äquivalenzinteresses (Erfüllung des Vertrages); es gibt keinen Grund, eine Partei beim Kaufvertrag schlechter zu stellen.
Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschädenh.M.
Verjähren einheitlich, grundsätzlich in 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.
Pro-Argumente
- +Rechtssicherheit: Eine einheitliche kaufrechtliche Verjährung schafft für den Verkäufer klare Haftungsgrenzen.
- +Systematik: Konkurrierende deliktische Ansprüche unterliegen auch der Verjährung nach §§ 195, 199 BGB
- +Unklarheit: Unsichere Abgrenzung zwischen Mangelschaden und Mangelfolgeschaden lebt wieder auf
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