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Unbefugtes Abstellen eines PKW

Fraglich ist, ob es sich beim unbefugten Abstellen eines PKW um eine Besitzentziehung oder Besitzstörung handelt.

Beispiel

T stellt seinen PKW ohne Erlaubnis auf dem ausschließlich O zugewiesenen privaten Stellplatz ab und blockiert diesen vollständig. Liegt gegenüber O lediglich eine Besitzstörung nach § 862 BGB oder eine Teilbesitzentziehung nach § 861 BGB vor?

Kontext

Die Besitzentziehung beendet den Besitz, während unter den Begriff der Besitzstörung alle sonstigen Beeinträchtigungen der tatsächlichen Sachherrschaft gefasst werden.

Besitzstörung

Danach handelt es sich um eine Besitzstörung.

Pro-Argumente

  • +Schutzbedürftigkeit – Sachherrschaft: Beeinträchtigung der Sachherrschaft über den Parkplatz

Teilbesitzentziehungh.M.

Danach handelt es sich um eine Teilbesitzentziehung.

Pro-Argumente

  • +Die Nutzung des Parkplatzes ist aufgehoben: Vorzugswürdig erscheint es, hinsichtlich des unmittelbar betroffenen Teils des Grundstücks (Parkfläche) eine Besitzentziehung anzunehmen, da der bisherige Besitzer die Sachherrschaft über den Parkplatz nach der Verkehrsauffassung nicht länger innehat. Hierdurch kann aber zugleich auch der Besitz am übrigen Grundstück gestört sein.

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