Falsa demonstratio non nocet beim Formmangel
Fraglich ist, ob die Prinzipien der falsa demonstratio non nocet auch für den Formmangel Anwendung finden.Einordnung im Schema
Beispiel
V und K wollten einen Vertrag über das Grundstück 0193, Flur 17, Flurstück Nr. 88/2 schließen.
Im Kaufvertrag wird jedoch durch ein Versehen das Grundstück 0193, Flur 17, Flurstück 85/2 notiert, welches deutlich kleiner ist.
Im Kaufvertrag wird jedoch durch ein Versehen das Grundstück 0193, Flur 17, Flurstück 85/2 notiert, welches deutlich kleiner ist.
Andeutungstheorie
Danach muss ein formgültiger Vertrag vorliegen, zum anderen aber auch das wirklich Gewollte zumindest andeutungsweise in der Urkunde Anklang finden.
Zum Beispiel: Der Kaufpreis kann auf ein größeres Grundstück schließen lassen.
Zum Beispiel: Der Kaufpreis kann auf ein größeres Grundstück schließen lassen.
Pro-Argumente
- +Telos – Beweisfunktion: Der formbedürftige Inhalt muss sich zumindest in der Urkunde andeuten.
Formale Theorieh.M.
Es genügt lediglich nur ein formgültiger Vertrag. Eine Andeutung ist nicht erforderlich.
Pro-Argumente
- +Telos – Formzwecke: Beratungsschutz, Übereilungsschutz wurde hier trotzdem erfüllt.
- +Privatautonomie – Parteiwille: Es geht um das subjektiv Gewollte; der Rechtsverkehr hat kein Interesse daran, etwas Nichtgewolltes durchzusetzen.
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