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Anwendbarkeit der KBS-Grundsätze auf Privatpersonen

Fraglich ist, ob die Grundsätze des KBS auch für Privatpersonen Anwendung finden können.

Beispiel

A ist Privatperson und führt mit B, einem Computerhändler und Kaufmann, ein Telefonat über den Verkauf von acht Routern. Danach sendet A dem B ein als Bestätigung bezeichnetes Schreiben, in dem von zehn Routern die Rede ist. B reagiert nicht, weil er das Schreiben wegen der Abweichung für gegenstandslos hält. A verlangt später den Kaufpreis für zehn Router. Ist ein Vertrag über zehn Router zustande gekommen?

Jeder Privatmann

Weitere Ansicht: Jeder Privatmann kann Absender eines KBS sein, solange er sich im Geschäftsbereich des Empfängers bewegt.

Pro-Argumente

  • +Systematik – § 362 HGB: Das KBS beruht auf den Grundsätzen des § 362 HGB, der auch für private Anwendung findet.
  • +Schutzbedürftigkeit – Absender nicht schutzwürdig: Der Absender wird nicht mit Rechten und Pflichten belastet, sondern nur der Empfänger des KBS. Insofern ist der private Absender nicht schutzwürdig.
  • +Pflicht des Kaufmanns: Dem Kaufmann ist zuzutrauen, dass er überprüft, ob ein echtes KBS vorliegt.
  • +Veralteter formalistischer Kaufmannsbegriff des HGB: Der formalistische Kaufmannsbegriff des HGB passt nicht mehr in unsere Wirtschaftsordnung und sollte auf einen unternehmensbezogenen Kaufmannsbegriff ausgedehnt werden.

Auftritt von Kaufleutenh.M.

Engere Ansicht: Nur Privatpersonen, die wie Kaufleute auftreten.
Auch Privatleute, die "wie ein Kaufmann" am Geschäftsverkehr teilnehmen, können, ungeachtet der §§ 1 - 6 HGB, Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.

Pro-Argumente

  • +Zufall der Kaufmannseigenschaft: Die Kaufmannseigenschaft kann nur von Zufälligkeiten - wie der Eintragung (§ 2 HGB) - abhängen.
  • +Fehlendes Bewusstsein: Einer Privatperson, die nicht wie ein Kaufmann handelt, fehlt es an dem Bewusstsein, an einen Handelsbrauch gebunden zu sein.
  • +Typische Interessenlage: Es mangelt an der typischen Interessenlage im kaufmännischen Verkehr (schnelle, unformalistische Abschlüsse).

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