Anwendbarkeit der KBS-Grundsätze auf Privatpersonen
Fraglich ist, ob die Grundsätze des KBS auch für Privatpersonen Anwendung finden können.Beispiel
A ist Privatperson und führt mit B, einem Computerhändler und Kaufmann, ein Telefonat über den Verkauf von acht Routern. Danach sendet A dem B ein als Bestätigung bezeichnetes Schreiben, in dem von zehn Routern die Rede ist. B reagiert nicht, weil er das Schreiben wegen der Abweichung für gegenstandslos hält. A verlangt später den Kaufpreis für zehn Router. Ist ein Vertrag über zehn Router zustande gekommen?
Jeder Privatmann
Weitere Ansicht: Jeder Privatmann kann Absender eines KBS sein, solange er sich im Geschäftsbereich des Empfängers bewegt.
Pro-Argumente
- +Systematik – § 362 HGB: Das KBS beruht auf den Grundsätzen des § 362 HGB, der auch für private Anwendung findet.
- +Schutzbedürftigkeit – Absender nicht schutzwürdig: Der Absender wird nicht mit Rechten und Pflichten belastet, sondern nur der Empfänger des KBS. Insofern ist der private Absender nicht schutzwürdig.
- +Pflicht des Kaufmanns: Dem Kaufmann ist zuzutrauen, dass er überprüft, ob ein echtes KBS vorliegt.
- +Veralteter formalistischer Kaufmannsbegriff des HGB: Der formalistische Kaufmannsbegriff des HGB passt nicht mehr in unsere Wirtschaftsordnung und sollte auf einen unternehmensbezogenen Kaufmannsbegriff ausgedehnt werden.
Auftritt von Kaufleutenh.M.
Engere Ansicht: Nur Privatpersonen, die wie Kaufleute auftreten.
Auch Privatleute, die "wie ein Kaufmann" am Geschäftsverkehr teilnehmen, können, ungeachtet der §§ 1 - 6 HGB, Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
Auch Privatleute, die "wie ein Kaufmann" am Geschäftsverkehr teilnehmen, können, ungeachtet der §§ 1 - 6 HGB, Absender eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein.
Pro-Argumente
- +Zufall der Kaufmannseigenschaft: Die Kaufmannseigenschaft kann nur von Zufälligkeiten - wie der Eintragung (§ 2 HGB) - abhängen.
- +Fehlendes Bewusstsein: Einer Privatperson, die nicht wie ein Kaufmann handelt, fehlt es an dem Bewusstsein, an einen Handelsbrauch gebunden zu sein.
- +Typische Interessenlage: Es mangelt an der typischen Interessenlage im kaufmännischen Verkehr (schnelle, unformalistische Abschlüsse).
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

