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Nutzungsausfallschaden

Der Nutzungsausfallschaden ist eine spezielle durch die Rechtsprechung entwickelte Schadenskategorie, die dadurch entsteht, dass ein Schaden durch die Nichtnutzbarkeit einer Sache besteht. Die Voraussetzungen prüfen, ob es sich um einen materiellen Vermögensschaden (§ 251 I BGB) oder einen immateriellen Schaden (§ 253 I BGB) handelt:

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