Lade Definitionen...

Statthaftigkeit - Vollstreckungserinnerung

Die Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO ist statthaft, wenn der Erinnerungsführer formelle Einwendungen gegen die Vollstreckungsmaßnahme geltend macht.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.