Betriebsspezifische Gefahr (§ 7 StVG)
Einordnung im Schema
Eine betriebsspezifische Gefahr liegt vor, wenn das Schadensgeschehen durch das Kfz mitgeprägt worden ist und noch einen Bezug zu seinem Einsatz als Transportmittel im öffentlichen Verkehrsraum aufweist.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

