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Betrieb eines Kfz (§ 7 StVG)

Betrieben wird ein Kfz, wenn es sich im öffentlichen Verkehrsbereich bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht (sog. verkehrstechnische Auffassung). Ein Unfall ereignet sich "beim Betrieb" des Fahrzeugs, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kfz zumindest mitgeprägt worden ist.

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