Lade Definitionen...

Berechtigung

Berechtigt zur Verfügung über das Eigentum ist jeder unbeschränkt verfügungsbefugte Eigentümer oder der zur Verfügung ermächtigte Nicht-Eigentümer.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.