Berechtigung
Einordnung im Schema
Berechtigt zur Verfügung über das Eigentum ist jeder unbeschränkt verfügungsbefugte Eigentümer oder der zur Verfügung ermächtigte Nicht-Eigentümer.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

