Abgabe einer Willenserklärung
Einordnung im Schema
Eine Abgabe einer Willenserklärung liegt vor, wenn der Abgebende subjektiv endgültig und willentlich eine Entäußerung der Erklärung vorgenommen und objektiv alles Erforderliche getan hat, damit die Erklärung auch den Empfänger erreichen kann.
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