Vermögensbegriff
Fraglich ist, welche Elemente vom strafrechtlich geschützten Vermögen erfasst sind.Einordnung im Schema
Beispiel
Eine Frau möchte ihren Mann loswerden und beauftragt einen Auftragskiller. Dieser verlangt 20.000 €, woraufhin sie ihm zur Auftragsausführung einen Vorschuss in Höhe von 10.000 € zahlt. Der vermeintliche Auftragskiller nimmt das Geld an sich und macht sich aus dem Staub, ohne den Auftrag auszuführen. Fraglich ist nun, ob der gezahlte Vorschuss auch vom Vermögensbegriff i.S.d. § 263 StGB erfasst ist.
Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff
Nach dem rein wirtschaftlichen Vermögensbegriff gehören zum Vermögen alle geldwerten Güter.
Beispiel: Betrug +
Beispiel: Betrug +
Pro-Argumente
- +Rechtsgüterschutz – keine rechtsfreien Räume: Keine rechtsfreien Räume.
- +Systematik – BGB: Auch der unrechtmäßige Besitz steht unter dem Schutz der Rechtsordnung (§§ 858 ff. BGB).
Juristisch-ökonomischer Vermögensbegriffh.M.
Das Vermögen ist die Summe der wirtschaftlich wertvollen Güter einer Person, sofern sie von der Rechtsordnung nicht missbilligt werden.
Beispiel: − durch gesetzliches Verbot nach § 134 BGB
Beispiel: − durch gesetzliches Verbot nach § 134 BGB
Pro-Argumente
- +Einheitlichkeit der Rechtsordnung – §§ 134, 138 BGB: Nichtigkeit (§ 134 I BGB) und Sittenwidrigkeit des Rechtsgeschäfts (§ 138 BGB)
- +Widersprüchlichkeit: Das Strafrecht kann nicht das schützen, was die Rechtsordnung sonst nicht anerkennt.
- +Einheitlichkeit der Rechtsordnung – fehlende Anerkennung: Vermögenspositionen, die von der Rechtsordnung nicht anerkannt werden, sollen grundsätzlich auch keinen strafrechtlichen Vermögensschutz genießen.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

