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Unmittelbares Ansetzen des mittelbaren Täters

Fraglich ist, wann "unmittelbares Ansetzen" bei der mittelbaren Täterschaft vorliegt.

Beispiel

Arzt A möchte E töten. Als dieser nach einer Blinddarmoperation bei ihm im Krankenhaus liegt, beschließt er, ihn endgültig aus dem Weg zu schaffen.
Als E eines Abends über Schmerzen klagt, beauftragt er die sich im Schwesternzimmer aufhaltende Krankenschwester K, dem E eine schmerzstillende Spritze zu verabreichen, wobei er der ahnungslosen K eine Spritze übergibt, die eine tödliche Dosis eines Schmerzmittels enthält.
Kurz nachdem K das Zimmer verlassen hat, rutscht sie auf dem frisch gebohnerten Boden aus und bricht sich ein Bein. A beschließt daraufhin, sein Glück ein anderes Mal zu versuchen. Wie hat sich A strafbar gemacht?

Einwirkungstheorie

Danach setzt der mittelbare Täter bereits dann unmittelbar an, wenn er beginnt, auf den Tatmittler einzuwirken.

Beispiel: +

Pro-Argumente

Akzessorietätstheorie

Danach ist das Verhalten von Werkzeug und Hintermann als "Gesamttat" zu bewerten.
Folglich sei ein unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft erst dann gegeben, wenn der Tatmittler selbst unmittelbar ansetzt.

Beispiel:

Contra-Argumente

  • -Wortlaut – § 22 StGB: "nach seiner Vorstellung zur Tat"

Rechtsgutsgefährdungstheorieh.M.

Das unmittelbare Ansetzen ist dann zu bejahen, wenn der mittelbare Täter den Geschehensablauf in der Weise aus der Hand gegeben hat, dass er ohne längere zeitliche Unterbrechung unmittelbar in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll und aus seiner Sicht das Rechtsgut bereits konkret gefährdet ist.

Zeitliche Komponente: Ein unmittelbares Ansetzen ist gegeben, wenn der Tatmittler vom Täter in der Vorstellung entlassen wird, dieser werde die tatbestandsmäßige Handlung in engem Zusammenhang mit dem Abschluss seiner Einwirkung vornehmen; es fehlt an einem unmittelbaren Ansetzen des Täters, wenn dies erst nach längerer Zeit zur Tatbegehung führen soll oder wenn ungewiss bleibt, ob und wann es die gewünschte Folge hat, also wann eine konkrete Gefährdung des Rechtsguts eintritt.

Beispiel: +

Pro-Argumente

  • +Tatzurechnung – Einwirkung auf das Werkzeug: Die dem mittelbaren Täter vorwerfbare Handlung ist das Einwirken auf das Werkzeug.
  • +Systematik: Systematik zu § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB
  • +Tatzurechnung – Tätervorstellung: Vorstellung des mittelbaren Täters.

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