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Sukzessive Qualifikation

Fraglich ist, ob eine sukzessive Qualifikation möglich ist.

Beispiel

Der Täter T hat bereits eine Sache gestohlen (Vollendung) und befindet sich auf der Flucht. Auf dem Weg findet er eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug, mit dem er sich zu verteidigen gedenkt.

Kein Beisichführen

Danach genügt ein Beisichführen in der Phase zwischen Vollendung und Beendigung nicht.

Pro-Argumente

  • +Systematik: Spezielle Anforderungen des § 252 StGB werden unterlaufen.
  • +Wortlaut: "Diebstahl begeht" / nicht: "begangen hat"

Sukzessive Qualifikation ist möglichh.M.

Danach genügt es, dass zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung der Qualifikationstatbestand erfüllt war.

Pro-Argumente

  • +Gleiche Gefährlichkeit: In der Beendigungsphase sind selbst geführte Waffen genauso gefährlich.
  • +Willkürliche Zeitpunkte: Differenzierung nach Zeitpunkten erscheint willkürlich.

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