Suizid (Selbstmord) als Unglücksfall
Fraglich ist, ob ein Selbstmordversuch einen "Unglücksfall" i.S.d. § 323c StGB darstellt.Beispiel
O möchte sein Leben beenden. Die Ehefrau E besorgt dafür eine Packung tödlicher Medikamente. Der O schluckt diese Medikamente selbst. Der O verliert das Bewusstsein und verstirbt einige Minuten später. Hat sich E wegen § 323c StGB strafbar gemacht?
Unglücksfall
Danach kann auch ein Selbstmordversuch einen Unglücksfall darstellen, wobei es nicht auf den Selbstmordversuch an sich ankommen soll, sondern auf die hierdurch verursachte Gefahrenlage und die hiermit verbundene Hilfsbedürftigkeit des Suizidenten.
Nach dieser Ansicht muss aber die Zumutbarkeit besonders sorgfältig geprüft werden - wo es klar auf der Hand liegt, dass der Suizident am Selbsttötungswillen festhält, keine Rettung wünscht und sich zur Wiederholung der Tat veranlasst sähe, falls man seinen Willen nicht respektiert (sog. "Bilanzsuizid"), ist die Zumutbarkeit von Rettungsbemühungen zu verneinen.
Nach dieser Ansicht muss aber die Zumutbarkeit besonders sorgfältig geprüft werden - wo es klar auf der Hand liegt, dass der Suizident am Selbsttötungswillen festhält, keine Rettung wünscht und sich zur Wiederholung der Tat veranlasst sähe, falls man seinen Willen nicht respektiert (sog. "Bilanzsuizid"), ist die Zumutbarkeit von Rettungsbemühungen zu verneinen.
Pro-Argumente
- +Schwierigkeiten für Externe: Externe haben Schwierigkeiten, den "freien" Suizidwillen zu erkennen, sodass im Sinne des Lebensschutzes ein Unglücksfall bejaht werden muss.
Kein Unglücksfallh.M.
Nach der Gegenmeinung soll im Falle einer freiverantwortlich durchgeführten Selbsttötung ein Unglücksfall i.S.d. § 323c StGB prinzipiell nicht vorliegen.
Pro-Argumente
- +Wortlaut: "Unglücksfall"
- +Opferschutz: Aufhebung der Handlungspflicht bei einer freiverantwortlichen Suizidhandlung
- +Ultima ratio: Ultima ratio des Strafrechts
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