Lade Streitstände...

Sittenwidriges Treueverhältnis bei § 246 II StGB (Anvertraut)

Fraglich ist, ob es der Strafbarkeit nach § 246 II StGB entgegensteht, wenn das Treueverhältnis sittenwidrig ist.

Beispiel

Der Dieb überlässt dem Hehler das Diebesgut, damit dieser es für ihn verkauft; stattdessen verschenkt der Hehler es jedoch an einen Verwandten.

Keine veruntreuende Unterschlagung

Danach ist die veruntreuende Unterschlagung bei sittenwidrigen Verhältnissen nicht möglich.

Pro-Argumente

  • +Systematik: Grund für die Qualifikation ist der Vertrauensbruch; dieses Vertrauen verdient bei sittenwidrigen oder gesetzlich verbotenen Verhältnissen jedoch keinen Schutz.

Veruntreuende Unterschlagung liegt vorh.M.

Danach kann ein Anvertrautsein auch dann gegeben sein, wenn das Rechtsgeschäft zwischen Täter und Drittem sittenwidrig ist.

Pro-Argumente

  • +Systematik: Anvertraut ist eine Sache, wenn dem Täter das Vertrauen eingeräumt wurde. Dieses Vertrauen besteht unabhängig von der Sittenwidrigkeit oder dem gesetzlichen Verbot des Rechtsgeschäfts.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.