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Fehlende Mitwirkung im Ausführungsstadium

Fraglich ist, ob Mittäterschaft auch ohne Mitwirkung im Ausführungsstadium vorliegen kann.

Beispiel

T will O töten. C soll während der Tat zu Hause bleiben, um T später ein stichfestes Alibi verschaffen zu können. Strafbarkeit der C?

Strenge Tatherrschaftslehre

Nach der strengen Tatherrschaftslehre genügt ein bloßer Beitrag im Vorbereitungsstadium nicht. Erforderlich ist ein wesentlicher Einfluss auf die Tatausführung; eine fehlende Anwesenheit am Tatort kann nur durch eine vergleichbare Steuerungsmöglichkeit aus der Ferne ausgeglichen werden.

Pro-Argumente

  • +Wortsinn der Tatherrschaft: Wer nur bei der Vorbereitung mitwirkt, kann das Geschehen zwar beeinflussen, aber nicht beherrschen und bleibt bei der Realisierung des Tatgeschehens immer von der Initiative des oder der unmittelbar Ausführenden abhängig.

Eingeschränkt subjektive Theorie

Nach der eingeschränkt subjektiven Theorie ist Täter, wer die Tat bei wertender Gesamtbetrachtung als eigene will. Neben Tatinteresse und Umfang der Beteiligung sind insbesondere Tatherrschaft und Tatherrschaftswille maßgeblich; ein gewichtiger Vorbereitungsbeitrag kann daher genügen.

Pro-Argumente

  • +Abgrenzung – Gesamtwürdigung: Bestimmung anhand von umfassenden Kriterien

Lehre von der funktionalen Tatherrschafth.M.

Nach der Lehre von der funktionalen Tatherrschaft kann ein besonders gewichtiger Beitrag im Vorbereitungsstadium die fehlende Mitwirkung bei der Ausführung ausgleichen. Entscheidend ist, ob der Beteiligte aufgrund seines Gesamtbeitrags eine mitgestaltende Schlüsselstellung für die Tat innehat.

Pro-Argumente

  • +Einengung: Engt den Begriff zu sehr ein, auch durch bloße Organisation und Planung kann eine Tatherrschaft vorliegen.
  • +Zentralfigur: Bandenchef kann trotz seiner Rolle als "Zentralfigur" nur eine untergeordnete Rolle spielen.
  • +Vergleich mit anderen Täterschaftsformen: Auch der Alleintäter (Boteleger) oder auch regelmäßig der mittelbare Täter können ohne Anwesenheit ihre Tatherrschaft ausüben.

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