Error in persona bei der mittelbaren Täterschaft
Fraglich ist, wie sich ein "error in persona" bei der mittelbaren Täterschaft auswirkt.Beispiel
Arzt A möchte Patient P töten. Als dieser nach einer Blinddarmoperation bei ihm im Krankenhaus liegt, beschließt er, ihn endgültig aus dem Weg zu schaffen.
Als P eines Abends über Schmerzen klagt, beauftragt er die sich im Schwesternzimmer aufhaltende Krankenschwester K, dem P eine schmerzstillende Spritze zu verabreichen, wobei er der ahnungslosen K eine Spritze übergibt, die Gift enthält.
Obwohl K eine erfahrene und sehr zuverlässige Krankenschwester ist, der bisher noch nie ein erheblicher Fehler unterlaufen ist, hatte sie verstanden, sie solle W die Spritze geben und nicht P. Vermeintlich auftragsgemäß gibt sie W statt P die Spritze, woraufhin dieser verstirbt.
Strafbarkeit des A?
Als P eines Abends über Schmerzen klagt, beauftragt er die sich im Schwesternzimmer aufhaltende Krankenschwester K, dem P eine schmerzstillende Spritze zu verabreichen, wobei er der ahnungslosen K eine Spritze übergibt, die Gift enthält.
Obwohl K eine erfahrene und sehr zuverlässige Krankenschwester ist, der bisher noch nie ein erheblicher Fehler unterlaufen ist, hatte sie verstanden, sie solle W die Spritze geben und nicht P. Vermeintlich auftragsgemäß gibt sie W statt P die Spritze, woraufhin dieser verstirbt.
Strafbarkeit des A?
Aberratio Ictus Lösung
Ein Tatmittler i.S.d. § 25 I Var. 2 StGB ist nach einer Ansicht als menschliches "Werkzeug" anzusehen und muss damit für die Beurteilung der Strafbarkeit des Hintermannes konsequent als solches angesehen werden, mithin mit einem mechanischen vom Werkzeug gleichgestellt werden.
Verfehlt ein solches Werkzeug sein Ziel, dann liegt darin ein Fehlgehen der Tat. Verfehlt der Tatmittler aufgrund eines error in persona das vom Hintermann anvisierte Objekt, führt dies beim mittelbaren Täter zu einer aberratio ictus.
Hier: Strafbarkeit wegen Versuchs bzgl. des von A anvisierten Objekts P und ggf. Fahrlässigkeit bezüglich des getroffenen Objekts W. Ein Vorsatz zur Tötung des W wäre hingegen nicht gegeben.
Verfehlt ein solches Werkzeug sein Ziel, dann liegt darin ein Fehlgehen der Tat. Verfehlt der Tatmittler aufgrund eines error in persona das vom Hintermann anvisierte Objekt, führt dies beim mittelbaren Täter zu einer aberratio ictus.
Hier: Strafbarkeit wegen Versuchs bzgl. des von A anvisierten Objekts P und ggf. Fahrlässigkeit bezüglich des getroffenen Objekts W. Ein Vorsatz zur Tötung des W wäre hingegen nicht gegeben.
Pro-Argumente
- +Tatzurechnung: Menschliches Werkzeug; Es kann keinen Unterschied machen, ob ein mechanisches oder menschliches Werkzeug versagt.
Error in persona Lösung
Nach anderer Ansicht wird vertreten, dass der für den Tatmittler unbeachtliche Error in Persona für den Hintermann in gleicher Weise unbeachtlich sei.
Pro-Argumente
- +Kein Fehlgehen der Tat: Die vom mittelbaren Täter bewerkstelligte Situation unterscheidet sich grundlegend von derjenigen der aberratio ictus, wo nur zufällig ein demselben Tatbestandsmerkmal unterfallendes Angriffsobjekt getroffen wurde.
Contra-Argumente
- -Abgrenzung: Gebot der Einzelfallgerechtigkeit.
Differenzierende Lösungh.M.
Nach einer differenzierenden Auffassung wirkt sich nicht jeder Identitätsirrtum des Tatmittlers als aberratio ictus für den Hintermann aus.
Es ist vielmehr zu differenzieren:
Es ist vielmehr zu differenzieren:
- Wenn eine Auswahlbefugnis vorlag: Überlässt der mittelbare Täter die Individualisierung dem Werkzeug, ist der error in persona vel objecto des Tatmittlers in vollem Umfang dem mittelbaren Täter zuzurechnen.
- Wenn keine Auswahlbefugnis vorlag: Handelt dagegen der Tatmittler ohne Auswahlbefugnis, so beurteilt sich auch nach dieser Ansicht der error in persona als eine aberratio ictus für den mittelbaren Täter.
Pro-Argumente
- +Auswahlrisiko: Hintermann muss für das Auswahlrisiko die volle Verantwortung übernehmen.
- +Vorkehrungen: Zurechnung nur dann nicht, wenn der Hintermann Vorkehrungen getroffen hat, die das Risiko einschränken.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

