Lade Streitstände...

Erforderlichkeit der Mittäterschaft bei § 224 I Nr. 4 StGB

Fraglich ist, ob eine Mittäterschaft für das "gemeinschaftliche Begehen" (§ 224 I Nr. 4 StGB) erforderlich ist.

Beispiel

Der T schlägt dem O ins Gesicht, während der Gehilfe G nur Schmiere steht. Strafbarkeit gemäß § 224 I Nr. 4 StGB?

Kontext

Die Mittäterschaft ist in § 25 II StGB geregelt: Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Mittäterschaft erforderlich

Diese Auffassung bejaht die Erforderlichkeit der Mittäterschaft bei § 224 I Nr. 4 StGB.

Pro-Argumente

Mittäterschaft nicht erforderlichh.M.

Die herrschende Meinung lehnt hingegen die Erforderlichkeit der Mittäterschaft bei § 224 I Nr. 4 StGB ab und lässt sämtliche Beteiligungsformen ausreichen. Konsens ist, dass mindestens zwei Beteiligte am Tatort bewusst zusammenwirken müssen.

Pro-Argumente

  • +Wortlaut: "Mit einem anderen Beteiligten" (Oberbegriff für Täterschaft und Teilnahme)
  • +Historie: Änderung der Norm im Jahr 1998 und bewusste Verwendung des Begriffs "Beteiligter".

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.