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Erfolgsqualifizierter Versuch bei Körperverletzung nach § 227 I StGB

Fraglich ist, ob ein erfolgsqualifizierter Versuch (Versuchtes Grunddelikt mit Erfolgsqualifikation) möglich ist. Hierbei kommt es darauf an, wie man das Merkmal "durch die Körperverletzung" in § 227 I StGB begreift.

Beispiel

A, B und C verfolgen den O. Der O stürzt aus Todesangst aus dem Fenster und stirbt, ohne dass es zuvor zu Verletzungen gekommen ist. Strafbarkeit der A, B und C?

Kontext

Gubener Hetzjagd

Körperverletzungserfolg (Letalitätslehre)

Die Letalitätslehre verlangt, dass die schwere Folge gerade durch den Körperverletzungserfolg selbst eingetreten ist.
Also ist ein erfolgsqualifizierter Versuch ausgeschlossen.

Pro-Argumente

Körperverletzungshandlungh.M.

Diese Auffassung will dagegen an die Körperverletzungshandlung anknüpfen. Nach ihr kann sich die Körperverletzung auch durch eine versuchte Körperverletzung verwirklichen. Demnach ist ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich.

Pro-Argumente

  • +Wortlaut: Aus dem Wortlaut lässt sich nicht ableiten, dass der Erfolg lebensgefährlich sein muss.
  • +Systematik: Der Verweis auf die Normen der §§ 223 StGB bis 226a StGB schließt auch die Vorschrift des § 223 II StGB mit ein, der ebenfalls den Versuch unter Strafe stellt und ebenfalls keinen Erfolg voraussetzt.

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