Erfolgsqualifizierter Versuch bei Körperverletzung nach § 227 I StGB
Fraglich ist, ob ein erfolgsqualifizierter Versuch (Versuchtes Grunddelikt mit Erfolgsqualifikation) möglich ist. Hierbei kommt es darauf an, wie man das Merkmal "durch die Körperverletzung" in § 227 I StGB begreift.Beispiel
A, B und C verfolgen den O. Der O stürzt aus Todesangst aus dem Fenster und stirbt, ohne dass es zuvor zu Verletzungen gekommen ist. Strafbarkeit der A, B und C?
Kontext
Gubener Hetzjagd
Körperverletzungserfolg (Letalitätslehre)
Die Letalitätslehre verlangt, dass die schwere Folge gerade durch den Körperverletzungserfolg selbst eingetreten ist.
Also ist ein erfolgsqualifizierter Versuch ausgeschlossen.
Also ist ein erfolgsqualifizierter Versuch ausgeschlossen.
Pro-Argumente
- +Wortlaut – § 227 I StGB: "verletzte Person"
Körperverletzungshandlungh.M.
Diese Auffassung will dagegen an die Körperverletzungshandlung anknüpfen. Nach ihr kann sich die Körperverletzung auch durch eine versuchte Körperverletzung verwirklichen. Demnach ist ein erfolgsqualifizierter Versuch möglich.
Pro-Argumente
- +Wortlaut: Aus dem Wortlaut lässt sich nicht ableiten, dass der Erfolg lebensgefährlich sein muss.
- +Systematik: Der Verweis auf die Normen der §§ 223 StGB bis 226a StGB schließt auch die Vorschrift des § 223 II StGB mit ein, der ebenfalls den Versuch unter Strafe stellt und ebenfalls keinen Erfolg voraussetzt.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

