Lade Streitstände...

Einseitig fehlgeschlagener Doppelsuizid

Fraglich ist, inwiefern eine täterschaftliche Tötung bei einem einseitig fehlgeschlagenen Doppelsuizid vorlag.

Beispiel

Die lebensmüden A und G wollten gemeinsam aus dem Leben scheiden, indem sie bei laufendem Motor giftige Abgase in den Kraftwagen leiteten. Beide saßen im Wagen, wobei A das Gaspedal drückte, bis er die Besinnung verlor. G starb infolge einer Kohlenmonoxidvergiftung, während A überlebte.

Tatherrschaft liegt vor

Danach hatte A die Tatherrschaft und ist nach § 216 StGB zu bestrafen.

§ 216 StGB +

Pro-Argumente

  • +Tatzurechnung: Täterschaftliche Tötung genügt.

Tatherrschaft liegt nicht vorh.M.

Danach fehlte es an der Tatherrschaft. Es liegt ein Fall der straflosen Beihilfe zum Selbstmord vor.

§ 216 StGB

Pro-Argumente

  • +Tatzurechnung – Eigenverantwortlichkeit: Opfer hätte sich jederzeit der Wirkung entziehen können.
  • +Letzte Entscheidung: Nur wer dem Suizidenten die letzte unwiderrufliche Entscheidung über Leben und Tod abnimmt, hat die Verantwortung für dessen Tod zu tragen. Bis zu diesem kritischen Moment hat der Getötete sein Leben in der Hand.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.