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Dreiecksbetrug (Näheverhältnis)

Fraglich ist, wie der Dreiecksbetrug bei Auseinanderfallen von Verfügendem und Geschädigtem zu behandeln ist.

Beispiel


  1. A geht zu einem Portier P, der auch dafür zuständig ist, die Fahrzeuge für eine Großgarage des Unternehmens V herauszugeben. A sagt dem P wahrheitswidrig, er dürfe das Fahrzeug des Unternehmens aus einem bestimmten Grund benutzen. Der P gibt den Schlüssel an A heraus und der A fährt mit dem Fahrzeug davon.
  2. Der Hausmeister einer Schule ist dafür zuständig die Laptops und IT der Schule zu verwalten. Der T gibt sich als Techniker aus, der von der Schulleiterin S beauftragt wurde die Laptops zu reparieren. Der Hausmeister gibt die Laptops raus, ohne dazu eine Befugnis seitens der Schulleitung zu haben.

Kontext

Ausgangsprämisse ist, dass eine Verfügung nur dann dem Geschädigten selbst zugerechnet werden kann, wenn ein Näheverhältnis des Verfügenden zum Geschädigten besteht. ⇒ Andernfalls stellt sich der Zugriff des Verfügenden auf das Vermögen des Geschädigten als ein Fremdschädigungsdelikt und kein Selbstschädigungsdelikt dar.
Fehlt es an einem Näheverhältnis so kommt eine Strafbarkeit wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft (§§ 242 I, 25 I Var. 2 StGB) in Betracht.
Der Verfügende würde dann als mittelbarer Täter (Strafbarkeitsdefizit i.d.R. Vorsatz nach § 16 I 1 StGB) des Geschädigten handeln.

Fraglich ist, bei der Konstellation des Dreiecksbetrugs, wie dieses Näheverhältnis zwischen Geschädigtem und Verfügendem ausgestaltet sein muss, damit die Tathandlung sich als ein Betrug und nicht als Diebstahl in mittelbarer Täterschaft darstellt.
Deshalb ist in der Klausur auch wichtig im Obersatz zu benennen, wenn der Täter gegenüber (dem Verfügenden) und zu Lasten (des Geschädigten) gehandelt hat.

Befugnistheorie

Der getäuschte Dritte nimmt eine Vermögensverfügung dann vor, wenn er zu der betreffenden Handlung vom Vermögensinhaber durch Rechtsgeschäft oder Gesetz ermächtigt worden ist. Das Näheverhältnis setzt eine rechtliche Befugnis voraus.

Beispielsfall 1: +

Beispielsfall 2: , weil der Hausmeister keine rechtliche Befugnis hatte die Laptops an einen Techniker herauszugeben

Pro-Argumente

  • +Tatzurechnung: Zurechnung fremden Verhaltens kann nur bei einer rechtlichen Verbindung gegeben sein.

Lagertheorieh.M.

Nach der Lagertheorie liegt ein Dreiecksbetrug immer dann vor, wenn dem Geschädigten das Verhalten zuzurechnen ist, der Handelnde also im Lager des Geschädigten steht. Dies ist dann der Fall, wenn eine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf das Vermögen besteht.

Beispielsfall 1: +

Beispielsfall 2: +

Pro-Argumente

  • +Rechtsgüterschutz: Schutzzweck des § 263 StGB (breiter Vermögensschutz)
  • +Tatzurechnung: Vergleichbar mit den Kriterien der objektiven Zurechnung.
  • +Systematik – faktische Vermögensbegriffe: Vermögensverfügung und Vermögensschaden werden auch faktisch ausgelegt.

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