Bestimmung des wichtigen Gliedes bei § 226 I Nr. 2 StGB
Fraglich ist, inwiefern individuelle Verhältnisse beim "Verlust eines wichtigen Glieds" zu berücksichtigen sind.Beispiel
- Ein Profi-Marathonläufer wird verletzt. Sein kleiner Zeh muss aufgrund der Verletzung amputiert werden.
- Ein professioneller Klavierspieler wird verletzt. Sein kleiner Finger muss entfernt werden.
Ist in diesen Fällen eine Berücksichtigung individueller Verhältnisse vorzunehmen?
Berücksichtigung individueller Verhältnisse
Diese Auffassung bejaht eine Berücksichtigung individueller Verhältnisse bei § 226 I Nr. 2 StGB und stellt dabei insbesondere auf den Beruf oder das Hobby ab.
Beispiele +
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Pro-Argumente
- +Rechtsgüterschutz: Die Bedeutung eines Körperglieds kann von den individuellen Verhältnissen des Opfers abhängen.
Objektive Betrachtungh.M.
Die herrschende Meinung lehnt eine Berücksichtigung individueller Verhältnisse bei § 226 I Nr. 2 StGB ab. Nach dieser objektiven Betrachtungsweise wäre eine schwere Körperverletzung in den obigen Fällen zu verneinen, da beide Körperteile für den Gesamtorganismus keine überragende Bedeutung hätten.
Pro-Argumente
- +Wortlaut: "des Körpers"
- +Rechtsgüterschutz – Schutzzweck: Rechtsgut des § 226 StGB ist allein die körperliche Unversehrtheit und nicht der Beruf und der Schutz privater Interessen.
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