Auswirkungen des Alternativvorsatzes bei gefährlicher Körperverletzung
Fraglich ist, wie ein Vorsatz zu behandeln ist, der alternativ auf die Verletzung verschiedener Rechtsgüter gerichtet ist.Beispiel
Der T schlägt mit seinem Hammer ohne Tötungsvorsatz in Richtung der N und ihres unmittelbar dahinter stehenden Bruders B.
Dabei hielt T es für möglich und nahm billigend in Kauf, mit dem Hammer entweder N oder B zu treffen und zu verletzen.
N und B konnten den Schlag so weit ablenken, dass T den B mit dem Hammer am Kopf traf und verletzte. Strafbarkeit des T?
Dabei hielt T es für möglich und nahm billigend in Kauf, mit dem Hammer entweder N oder B zu treffen und zu verletzen.
N und B konnten den Schlag so weit ablenken, dass T den B mit dem Hammer am Kopf traf und verletzte. Strafbarkeit des T?
Kontext
Maßgeblich geht es hier um die Frage, ob auch eine Strafbarkeit des T wegen der versuchten Körperverletzung an B vorliegt.
⇒Denn, wenn man den Alternativvorsatz bei einer Rechtsgutsverletzung als "verbraucht" ansieht, dann liegt bereits auf Tatbestandsebene kein Versuch vor.
⇒Denn, wenn man den Alternativvorsatz bei einer Rechtsgutsverletzung als "verbraucht" ansieht, dann liegt bereits auf Tatbestandsebene kein Versuch vor.
Nur eine Tat hinsichtlich des Rechtsguts
Nach einer Ansicht wird vertreten, dass bei einem Alternativvorsatz nur eine Tat hinsichtlich eines Rechtsguts vorliege.
Beispielsfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung an B +, Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung an N −
Beispielsfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung an B +, Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung an N −
Pro-Argumente
- +Nur ein Delikt: Wenn der Täter davon ausgeht, nur das eine oder das andere Opfer zu treffen, wolle der Täter gerade nur ein Delikt vollenden.
Möglichkeit eines Tatentschlusses gegen alternative Rechtsgüterh.M.
Der Alternativvorsatz ist nach anderer Ansicht keine Frage des Tatbestandes, sondern muss auf Konkurrenzebene gelöst werden.
Bei einem Alternativvorsatz soll die bloß versuchte Tat durch die vollendete Tat konsumiert werden, wenn es sich um Tatbestände mit annähernd gleicher Schutzrichtung handelt und Tatschwere handelt.
Beispielsfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung an B +, Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung an N +, aber Konsumtion auf Konkurrenzebene
Bei einem Alternativvorsatz soll die bloß versuchte Tat durch die vollendete Tat konsumiert werden, wenn es sich um Tatbestände mit annähernd gleicher Schutzrichtung handelt und Tatschwere handelt.
Beispielsfall: Strafbarkeit wegen Körperverletzung an B +, Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung an N +, aber Konsumtion auf Konkurrenzebene
Pro-Argumente
- +Vorsatz – Alternativvorsatz: Billigendes Inkaufnehmen lag gegenüber beiden Rechtsgütern vor.
- +Kein Verstoß gegen Denkgesetze: Auf sich gegenseitig ausschließende Erfolge gerichtete Vorsätze können miteinander verbunden werden, solange sie - wie hier - nicht den sicheren Eintritt eines der Erfolge zum Gegenstand haben.
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