Lade Streitstände...

Ausführender Täter der Bande am Tatort

Fraglich ist, ob man auch als Bandenmitglied stehlen kann, wenn er am Ausführungszeitpunkt nicht am Tatort ist und bei der Tatausführung nicht zugegen ist.

Beispiel

A plant einen Diebstahl für seine Bande B und C. Kann der A trotz fehlender Anwesenheit am Tatort als Bandenmitglied gelten?

Anwesenheit erforderlich

Diese Auffassung erkennt eine Täterstrafbarkeit aus § 244 I Nr. 2 StGB nur für denjenigen an, der am Tatort anwesend ist.

Pro-Argumente

  • +Gefährlichkeit durch Anwesenheit: Qualifizierendes Element des Bandendiebstahls ist die erhöhte Gefährlichkeit, weswegen seine eigene gefahrerhöhende Anwesenheit am Tatort erforderlich ist.

Anwesenheit nicht erforderlichh.M.

Danach braucht der Täter des Bandendiebstahls nicht am Tatort anwesend zu sein. Ob die eigentliche Tathandlung von einem Bandenmitglied ausgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Pro-Argumente

  • +Schlagkraft organisierter Strukturen: Abstrakte Gefährlichkeit ergibt sich bereits wegen der Schlagkraft organisierter Strukturen; ob der Beitrag am Tatort oder an anderer Stelle geleistet wird, kann keinen Unterschied machen und würde zu rein zufälligen Ergebnissen führen.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.