Lade Streitstände...

Anstiftung durch Unterlassen

Fraglich ist, ob eine Anstiftung durch Unterlassen möglich ist.

Beispiel

Der 13-jährige Sohn S erklärt seinem Vater V, dass er ständig gemobbt wird und dass er am nächsten Tag seinen Mobber M verprügeln möchte. Der V wendet nichts dagegen ein. Strafbarkeit des V?

Möglich

Danach ist Anstiftung durch Unterlassen möglich, wenn eine Garantenstellung gerade zur Verhinderung der Tatentschlussfassung besteht.

Pro-Argumente

  • +Systematik: § 26 StGB ist ein Erfolgsdelikt (Verursachung fremden Tatentschlusses). Bei den übrigen Erfolgsdelikten ist auch eine Unterlassungskausalität möglich, also sollte dies bei der Anstiftung auch so sein.

Keine Möglichkeit der Anstiftung durch Unterlassenh.M.

Danach ist eine Anstiftung durch Unterlassen nicht möglich. Das bloße Nichtverhindern eines Tatentschlusses genügt nicht als Bestimmen im Sinne des § 26 StGB.

Pro-Argumente

  • +Definition des Bestimmens: "Hervorrufen des Tatentschlusses"; beim Unterlassen liegt aber gerade kein Hervorrufen, sondern ein bloßes Nichtverhindern vor.
  • +Systematik: Nach der Entsprechensklausel des § 13 I StGB muss das Unterlassen der Tatbestandsverwirklichung durch aktives Tun entsprechen. Daran fehlt es beim bloßen Nichtverhindern der Entschlussfassung regelmäßig.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.