Lade Streitstände...

Anstiftung durch tatprovozierende Situation

Fraglich ist, ob für die Anstiftung ein Einwirken auf den Täter notwendig ist oder ob eine Anstiftung durch das bloße Schaffen einer tat-provozierenden Situation möglich ist.

Beispiel

A steckt einen Damenslip in die Jackentasche des B. A glaubt, dass F, die Ehefrau des B, diesen Slip finden und vermuten wird, dass B fremdgeht und ihn deshalb mit dem Nudelholz verprügeln wird. Dies geschieht auch tatsächlich.

Verursachungstheorie

"Bestimmen" heißt Hervorrufen des Tatentschlusses auf beliebigem Wege.

Im Beispiel: §§ 223 I, 26 StGB +

Pro-Argumente

Kommunikationstheorie (h.M.)h.M.

"Bestimmen" heißt Hervorrufen des Tatentschlusses durch eine Willensbeeinflussung im Wege des offenen geistigen Kontakts.

Im Beispiel: §§ 223 I, 26 StGB , aber § 27 StGB +.

Pro-Argumente

  • +Rückschluss aus § 30 I StGB: § 30 I StGB verlangt ein "Bestimmen", und § 30 II StGB setzt einen kommunikativen Akt voraus ("bereit erklären" / "erbieten annehmen") und soll "ebenso bestraft" werden wie in § 30 I StGB. Also setzt § 30 I einen kommunikativen Akt voraus; dann kann für das Bestimmen bei § 26 StGB nichts anderes gelten.
  • +Strafrahmen: "gleich einem Täter" = restriktive Auslegung des Bestimmens.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.