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Absichtsprovokation der Notwehr

Fraglich ist, ob und in welchem Umfang eine absichtliche Notwehrprovokation das Notwehrrecht einschränkt.

Beispiel

T provoziert den leicht reizbaren K durch eine Beleidigung zu einem körperlichen Angriff, um ihn unter dem Deckmantel der Notwehr straflos verletzen zu können. Als K angreift, schlägt T sofort heftig und tief befriedigt zu.

Rechtsbewährungstheorie

Auch gegen einen absichtlich provozierten Angriff ist Notwehr uneingeschränkt zulässig.

Pro-Argumente

  • +Rechtsbewährung: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Wer sich provozieren lässt, tritt auf die Seite des Unrechts.

Rechtsmissbrauchstheorieh.M.

Gegen einen absichtlich provozierten Angriff ist Notwehr aus dem Gedanken des Rechtsmissbrauchs heraus unzulässig.

Pro-Argumente

  • +Schutzbedürftigkeit: Wer sich sehenden Auges in die Situation bringt, die für ihn gefährlich wird, bedarf nicht des Schutzes der Rechtsordnung.
  • +Keine Rechtsbewährung: Der Grundgedanke des Notwehrrechts - die Bewährung der Rechtsordnung - versagt gegenüber dem Provokateur.

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