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Abgrenzung zwischen Handeln und Unterlassen

Fraglich ist, wie das Handeln vom Unterlassen abgegrenzt wird.

Beispiel

A sieht, wie ein Ertrinkender nach einem Rettungsring greift. A zieht den Rettungsring jedoch weg, sodass der Ertrinkende ihn nicht erreichen kann und stirbt.

Energieeinsatztheorie

Danach ist der Energieeinsatz maßgeblich. Hier läge ein aktives Tun vor.

Pro-Argumente

  • +Einfaches Kriterium: Wird körperliche Energie verwendet, so liegt ein aktives Tun vor
  • +Höheres Handlungsunrecht: Wer aktiv Energie einbringt, soll nicht mit den einschränkenden Kriterien der Unterlassungsstrafbarkeit belohnt werden (Garantenstellung)

Schwerpunktstheorieh.M.

Danach ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit maßgeblich. Hier läge ein Unterlassen vor.

Pro-Argumente

  • +Normativer Schwerpunkt: Der Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit liegt immer im jeweiligen Schuldvorwurf
  • +Fast jedes Unterlassen enthält auch aktives Tun: Jede körperliche Aktivität kann nicht als taugliches Kriterium herangezogen werden

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