Abgrenzung zwischen Handeln und Unterlassen
Fraglich ist, wie das Handeln vom Unterlassen abgegrenzt wird.Beispiel
A sieht, wie ein Ertrinkender nach einem Rettungsring greift. A zieht den Rettungsring jedoch weg, sodass der Ertrinkende ihn nicht erreichen kann und stirbt.
Energieeinsatztheorie
Danach ist der Energieeinsatz maßgeblich. Hier läge ein aktives Tun vor.
Pro-Argumente
- +Einfaches Kriterium: Wird körperliche Energie verwendet, so liegt ein aktives Tun vor
- +Höheres Handlungsunrecht: Wer aktiv Energie einbringt, soll nicht mit den einschränkenden Kriterien der Unterlassungsstrafbarkeit belohnt werden (Garantenstellung)
Schwerpunktstheorieh.M.
Danach ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit maßgeblich. Hier läge ein Unterlassen vor.
Pro-Argumente
- +Normativer Schwerpunkt: Der Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit liegt immer im jeweiligen Schuldvorwurf
- +Fast jedes Unterlassen enthält auch aktives Tun: Jede körperliche Aktivität kann nicht als taugliches Kriterium herangezogen werden
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