Werkzeug (§ 25 I Alt. 2 StGB)
Einordnung im Schema
Werkzeug des mittelbaren Täters ist, wem die strafrechtliche Verantwortlichkeit fehlt und durch Irrtums- oder Nötigungsherrschaft vom Täter beherrscht wird.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

