Unfall (§ 142 StGB)
Einordnung im Schema
Ein Unfall ist jedes plötzliche Ereignis, das mit den typischen Gefahren des Straßenverkehrs zusammenhängt und zu nicht völlig belanglosen Körper- oder Sachschäden (25 €) führt.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

