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Sorgfaltspflichtverletzung

Die Sorgfaltspflichtverletzung wird nach einem nach objektiven Kriterien zu bestimmenden Durchschnittsmaßstab bestimmt, d.h. jedermann ist verpflichtet, bei einer Handlung diejenige Sorgfalt aufzubieten, "die an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen ist".

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