Lade Definitionen...

Sichbemächtigen (§ 239a StGB)

Das Sich-Bemächtigen setzt voraus, dass der Täter die körperliche Herrschaft über das Opfer erlangt.

Lerne genau das, was dir noch fehlt

Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.