Irrtum (§ 263 StGB)
Einordnung im Schema
Ein Irrtum ist jede Fehlvorstellung über Tatsachen, die auf der Täuschungshandlung beruhen muss.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.
Einordnung im Schema
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.