Inbrandsetzen (§ 306 StGB)
Einordnung im Schema
Ein Inbrandsetzen liegt vor, wenn ein wesentlicher Teil derart vom Feuer erfasst ist, dass er aus eigener Kraft weiter brennt.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

