Hilfeleisten (§ 27 StGB)
Einordnung im Schema
Als Gehilfenbeitrag kommt jedes Verhalten in Betracht, das die Chancen auf den Taterfolg erhöht, indem es die Begehung der Haupttat ermöglicht, erleichtert, intensiviert oder absichert.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

