Heimtücke (§ 211 StGB)
Einordnung im Schema
Heimtückisch tötet, wer die auf der Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit bewusst zur Tötung in feindlicher Willensrichtung ausnutzt.
Lerne genau das, was dir noch fehlt
Speichere Wissen und wiederhole es gezielt – wann und so oft du willst.

